Das IT-Recht umfasst zum einen das klassische Computer/EDV- Recht (zum Beispiel bei Outsourcing-, ASP-/Cloud- Computing/SaaS-, Rechenzentrums-, Hosting/Housing-Verträgen - einschließlich der dabei erforderlichen SLA), zum anderen auch Software-Verträge zur Erstellung oder Beschaffung von Software sowie zur Hardwarebeschaffung und der Wartung/Pflege von Hard- und Software. Dazu gehören zunehmend auch datenschutzrechtliche Fragestellungen und die IT-Sicherheit. Die Vertragsgestaltung ist die hohe Kunst des juristischen Handwerks, das gilt ganz besonders für das IT-Recht. Denn hier sind viele Fragestellungen und Probleme von der Rechtsprechung nicht gelöst, auch die Literatur hat häufig genug noch keine Antwort auf neue Fragen gefunden [s. dazu etwa auch unsere Versuche: Veröffentlichungen]. Umso mehr hilft dabei unsere Erfahrung und Fähigkeit, mit unseren Mandanten zu kommunizieren sowie das technische Verständnis, das man gerade in diesem Bereich so dringend braucht. Projekte und Verträge begleiten wir von Anfang an, wir helfen aber auch bei Problemen (zum Beispiel bei Gewährleistung oder Schadensersatz) oder vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Vertragsgestaltung und Prozessführung (einschließlich Schiedsverfahren). E-Commerce- und Internet-Recht gehören für uns im Übrigen zum Medienrecht.

IT-Recht bedeutet in der Praxis regelmäßig: Projekte. Bei solchen Projekten beraten und begleiten wir Sie von Anfang an, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung und unserem technischen und ökonomischen Verständnis. Die Begleitung sollte am besten bereits mit Ihrer Geschäftsidee oder einem neuen Produkt beginnen oder auch bei der Beschaffung neuer Software und neuer IT-Systeme beginnen, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Vertragsentwurf oder eine Vertragsprüfung erforderlich wird.

Beratung und Begleitung

Vertragsgestaltung

Verträge sind gerade im IT-Bereich von enormer Bedeutung: zum einen, weil die steigende Bedeutung von IT eine verlässliche Grundlage erfordert und jede Vertragsgestaltung auch eine Fokussierung auf die wesentlichen Themen mit sich bringt; zum anderen fehlt es in diesem modernen Bereich an gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung, was den Bedarf an konkreten Absprachen wichtiger macht als in den Gebieten des allgemeinen Miet- oder Baurechts, in denen dennoch ausführliche Verträge deutlich selbstverständlicher sind als in der IT.

IT-Vertragsgestaltung bedeutet für uns die durch unser technisches Verständnis geförderte Analyse, Diskussion, Aufbereitung und schriftliche Abfassung des von unseren Mandanten Gewollten und das konstruktive Ausbalancieren mit den Interessen des Vertragspartners bei Verhandlungen. Wir entwerfen und verhandeln einerseits spezielle und individuelle Verträge etwa für Softwareprojekte, Outsourcings oder Rechenzentrumsleistungen sowie für SaaS-Services (auch Cloud Computing oder ASP genannt), andererseits aber auch Allgemeine Geschäftsbedingungen z.B. für Software- und E-Commerce-Anbieter oder Einkaufs-AGB für Kunden von IT-Dienstleistern.

Prozesse führt niemand gerne, auch für uns sind sie lediglich das letzte Mittel zum Zweck. Wenn sie aber geführt werden (müssen), dann führen wir sie kompetent und konsequent. Das bedeutet, dass wir den häufig nicht mit diesen Fragestellungen bewanderten Gerichten die Sachverhalte verständlich aufbereiten und die Rechtsfragen gründlich durchdringen. Das Vorgehen und die Taktik bestimmen wir gemeinsam: Für erfolgreiche Prozesse ist daher die Zusammenarbeit mit dem Mandanten als Team und die gegenseitige Kommunikation essenziell, nur so können Prozesse vor Gerichten oder Verfahren vor Schiedsgerichten Erfolg haben.

Prozessführung

Projekterfahrung

  • Ständige laufende Beratung von Mandanten im IT-Recht, namentlich bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen (insbesondere Hosting/Housing-, Outsourcing-, ASP/SaaS-, Rechenzentrums- und Softwareprojekt-Verträgen). Diese Arbeit leisten wir sowohl für Kunden wie auch für Softwarehäuser/Dienstleister, kennen also beide Seiten des Geschäfts bzw. Marktes sehr gut.
  • Regelmäßige Betreuung bei der Erstellung, Überprüfung und Neuentwicklung von IT-AGB (AGB von Softwarehäusern und IT-Dienstleistern, Einkaufs-AGB für IT-Leistungen von Kunden usw.); zuletzt etwa für eine Telematik-SaaS- Lösung.
  • Umfangreiche Unterstützung von Mandanten als Kunden von diversen Cloud-/Storage-Lösungen (etwa Amazon Web Services, Google Apps sowie MS Azure), zuletzt bei einer Vergabe von Storage-on-Demand für ein großen Abrechnungsdienstleister
  • Diverse große Gerichtsverfahren im Bereich IT-Vertragsrecht, zuletzt etwa Schadensersatzklage (achtstelliger Bereich) aus einem gescheiterten ERP-Einführungsprojekt eines mittelständischen Unternehmens sowie (in ähnlicher Höhe) eines DAX-Konzerns aus einem gescheiterten Outsourcing-Projekt (zentrale Citrix-Server-Lösungen und Desktoprollout für diverse europäische Länder mit mehr als 7000 Arbeitsplätzen)
  • Beratung der öffentlichen Hand bei der Vergabe und der Verhandlung von IT-Verträgen
  • Regelmäßige Beratung von zahlreichen Mandanten in Datenschutzfragen im Bereich TKG, TMG und BDSG; Erstellung von Gutachten, Durchführung von Datenschutz-Audits und Unterstützung im Bereich IT-Compliance und –Sicherheit, einschließlich der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter bei Softwarehäusern und mittelständischen Unternehmen (s. auch Datenschutzrecht)
  • Beratung beim Umgang und Handel mit Gebrauchtsoftware sowie strategische Beratung von IT-Startups

(Auswahl)

  • Vor- und nachvertragliche Pflichten beim IT-Vertrag – Teil II: Nachvertragliche Pflichten, CR 2015, 277 (Schuster/Hunzinger)
  • Vor- und nachvertragliche Pflichten beim IT-Vertrag – Teil I: Vorvertragliche Beratungspflichten, CR 2015, 209 (Schuster/Hunzinger)
  • Recht der elektronischen Medien. Kommentar, 3. Auflage 2015 (Schuster, zusammen mit Spindler)
  • Leistungsabgrenzung in IT-Verträgen, CR 2013, 690 (Schuster)
  • Haftung, Aufwendungsersatz und Rückabwicklung bei IT-Verträgen, CR 2011, 4 (Schuster)
  • Cloud Computing & SaaS: Was sind die wirklich neuen Fragen?, CR 2010, 1 (Schuster)
  • Rechtsnatur der Service Level bei IT-Verträgen, CR 2009, 205 (Schuster)
  • Vertragshandbuch Telemedia. München 2001 (Schuster)
  • Die Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern bei Textausschnitten (Snippets), CR 2007, 443 (Schuster)
  • Entwicklung des Internet-, Multimedia- und Telekommunikationsrechts, Jahre 1999 bis 2006, jeweils MMR-Beilage 5/2007, 5/2006, 5/2005, 4/2004, 5/2003, 3/2002, 7/2001, 10/2000 (Schuster/Kubach (vormals: Dierking) et al)

(Auswahl)

Veröffentlichungen